Was bedeutet es, dass eine Stiftung rechtsfähig ist?

Die selbständige Stiftung ist eine juristische Person, ein künstliches Gebilde, das die Rechtsordnung mit Rechten und Pflichten ausstattet. Sie hat weder Eigentümer noch Mitglieder oder Gesellschafter. Sie wird im Rechtsverkehr durch Organe vertreten, die im Rahmen der Satzung den Stifterwillen auszuführen haben. Zu ihrer Errichtung sind das vom Stifter verfasste Stiftungsgeschäft, eine Satzung und die staatliche Anerkennung erforderlich, die bestätigt, dass die Stiftung den gesetzlichen Anforderungen genügt.